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Dashcam-Urteil: Gericht lässt Aufnahmen zu

Sind Aufnahmen mit einer Dashcam nun legal oder nicht? Diese hat das Amtsbericht Nürnberg in einem Urteil nun zugelassen.

Das Amtsgericht Nürnberg hat in einem Urteil am 8. Mai 2015 die Aufnahmen einer Dashcam zugelassen. Es ging um Schadensersatz bei dem der Kläger die Aufnahmen seiner Dashcam als Beweismittel vorlegen wollte. Da die Verwendung und Auswertung solcher Aufnahmen höchstrichterlich noch nicht eindeutig geregelt ist, wurden sie zugelassen.

Die Gerichte reden hierbei von „Wahrnehmung berechtigter Interessen“. Dies bedeutet dass die Überwachung öffentlicher Flächen eigentlich durch stationäre Anlagen geregelt sei. Dabei wird die Öffentlichkeit über die Überwachung aufgeklärt und in Kenntnis gesetzt. Bei Aufnahmen einer Dashcam aus einem fahrenden Fahrzeug kann man die Öffentlichkeit schwer bis gar nicht darauf aufmerksam machen.

Nun bleibt die Frage ob das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Das Amtsgericht Nürnberg sieht dieses Recht als nicht verletzt an. Denn der „absolute Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“ würde nicht herabgewürdigt. Hinzu kommt, dass der Fahrer des anderen Autos noch nicht mal erkennbar war.

Um es kurz zu machen: Letzendlich ist es ja auch gestattet nach dem Unfall Fotos zu machen, um diese im Zivilverfahren zu verwenden. Nichts anderes macht eine Dashcam. Sie dient auch nur dazu, den Unfallhergang zu klären.

Bis heute ist also eins sicher: Lieber eine Dashcam mit sich führen, die im Zweifel als Beweismittel zugelassen wird. Strafbar macht man sich damit nicht!

Quelle: Focus

Autor:

Nic

Dashcamexperte

Beitrag vom 12.11.2015

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